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Rauchverbot am Arbeitsplatz
03.03.2010
Fast alle Branchen und Betriebe untersagen mittlerweile das Rauchen am Arbeitsplatz oder schicken Raucher vor die Tür. Was dürfen Firmen und welche Rechte haben qualmende Mitarbeiter?
Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist durch die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, am Arbeitsplatz den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Die nicht rauchenden Beschäftigten müssen nach § 5 ArbStättV wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt werden. In der Regel erfordert der Nichtraucherschutz ein Rauchverbot. Viele, vor allem größere Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Raucherräume zur Verfügung. Allerdings sind sie nicht dazu verpflichtet.
Um die Raucherräume ist sogar ein eigener Markt entstanden. Beliebt sind Abzugssysteme, bei denen die Raucher wie unter einer Art Staubsauger stehen. Sie sollen nach Maßgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) den Zigarettenrauch möglichst vollständig erfassen und die Schadstoffe durch Filter beseitigen. Dafür vergibt die DGUV nach strengen Maßstäben ein Gütesiegel.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geht nicht so weit, dass Rauchern das Qualmen während der Arbeit oder der Pause ermöglicht wird. Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Arbeitsrechtlich ist es schwierig, bei erstmaligem Verstoß gegen das Rauchverbot eine Kündigung auszusprechen. Das kann nach gültiger Rechtsprechung geschehen, wenn ein Arbeitnehmer das Rauchverbot mindestens zweimal missachtet.
Ein 53-jähriger Lagerarbeiter aus Köln wollte das nicht glauben. Er war trotz Abmahnung und angedrohter Kündigung zweimal beim Rauchen an seinem Arbeitsplatz erwischt worden und klagte gegen seine Kündigung vor Gericht. Die Richter gaben dem Arbeitgeber recht (Urteil des LAG Köln vom 01.08.2008, Az.: 4 Sa 590/08). Weder das vorgerückte Alter noch die 28-jährige Betriebszugehörigkeit schützten den Lagerarbeiter vor dieser Kündigung.
Die IAS-Gruppe führt spezielle Rauchfrei-Kurse durch – mit großem Erfolg: Über 40 Prozent der Teilnehmer werden nicht rückfällig.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an uns.
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